Zurück zur ÜbersichtFactsheet Bewegungsförderung in der Lebenswelt Pflegeeinrichtungen
Verfasserin: Bianca Berger
Stand: September 2026
Bewegungsförderung in der Lebenswelt Pflegeeinrichtung
Bewegung ist in jedem Lebensalter wichtig für Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstständigkeit. Gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen kann regelmäßige Bewegung dazu beitragen, körperliche Fähigkeiten und Alltagskompetenzen möglichst lange zu erhalten. Sie kann unter anderem das Gleichgewicht und die Beweglichkeit fördern und damit dazu beitragen, Stürzen vorzubeugen.
Pflegeeinrichtungen bieten dabei vielfältige Möglichkeiten, Bewegung in den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner zu integrieren. Neben gezielten Bewegungsangeboten können alltägliche Aktivitäten wie das Gehen zu den Mahlzeiten oder gemeinsame Spaziergänge zu Bewegungsanlässen werden. Auch eine entsprechend gestaltete Umgebung, beispielsweise durch gut zugängliche Wege, Sitzgelegenheiten oder Bewegungsmöglichkeiten im Außenbereich, kann dazu beitragen, Bewegung im Alltag zu erleichtern und zu fördern. Entscheidend ist daher, Bewegungsförderung nicht als einzelne Maßnahme, sondern als Bestandteil des gesamten Einrichtungsalltags zu verstehen.
Damit dies gelingt, braucht es ein Umfeld, das Bewegung ermöglicht und unterstützt, sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner sollten dabei berücksichtigt und die entwickelten Maßnahmen der Bewegungsförderung regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden 1.
Inhalt
Kurzzusammenfassung: Das Factsheet „Bewegungsförderung in der Lebenswelt Pflegeeinrichtungen“ erklärt die Möglichkeiten und zahlreichen Vorteile von bewegungsfördernden Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. Um Bewegungsförderung in den Pflegealltag zu integrieren, werden notwendige Schritte und Maßnahmen erläutert.
- Der Zeitaufwand für die Pflege zuhause ist für Angehörige nicht mehr leistbar oder der Ausfall einer Hauptpflegeperson (z. B. Krankheit) führt dazu, dass die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann 2.
- Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder der Kognition, aber auch Defizite bei der Ausübung von Alltagsaktivitäten aufgrund körperlicher Einschränkung 2.
- Derzeit leben in Deutschland 799.591 pflegebedürftige, multimorbide Menschen in einer stationären Einrichtung der Langzeitpflege. Mehr als Prozent von ihnen sind 85 Jahre oder älter 4.
- Weniger als die Hälfte der Personen weist den Pflegegrad 4 oder 5 auf und zeigt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit 4. Diese Personen sind in der Regel dauerhaft von pflegerischer Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen abhängig und/oder haben einen hohen Betreuungsbedarf 5.
- Unfreiwillige Umzüge in ein Pflegeheim gehen mit geringen Entscheidungsspielräumen einher und können zu Funktionseinbußen, einer verringerten Lebenszufriedenheit sowie zu einer erhöhten Mortalität führen 3.
- Bis zu einem Drittel der Menschen verstirbt innerhalb des ersten Jahres nach dem Einzug 5 6. Durchschnittlich leben die Personen 27,1 Monate in einer Einrichtung 7.
- Menschen, die im Pflegeheim leben, weisen ein erhöhtes Risiko auf, Beeinträchtigungen der Mobilität oder eine Verstärkung der Mobilitätseinbußen zu erleben. Viele alte Menschen verbringen lange Phasen am Tag im Sitzen oder Liegen (Ortsfixierung und Bettlägerigkeit), wodurch eine zunehmende Immobilisierung in Gang gesetzt wird 1 8 9 10.
- Bei 30 bis 40 Prozent der Bewohner und Bewohnerinnen, die keine oder nur geringe kognitive Einbußen haben, und bei 50 bis 60 Prozent der Bewohner und Bewohnerinnen, die an schweren kognitiven Beeinträchtigungen leiden, kommt es innerhalb von sechs Monaten zu einem schleichenden Abbau der Mobilität bis hin zur Bettlägerigkeit, und zwar ohne Krankheitsgeschehen 11.
- Bettlägerigkeit ist ein wichtiges Thema in stationären Einrichtungen 11 12. Eine großangelegte Erhebung in Pflegeheimen zeigte, dass 49,8 Prozent der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner von Bettlägerigkeit betroffen sind 13. Diese geht mit einem Muskelverlust von 0,7 Prozent pro Tag einher 14.
- Ein Teil der Pflegebedürftigen zeigt wenig Interesse oder Motivation an Bewegung; diese Personen gehen davon aus, dass sie keinen Nutzen daraus ziehen oder Bewegung ihnen sogar schaden könnte 15.
- Stärkung der Körperwahrnehmung, des Selbstbildes und der Selbstwirksamkeit sowie Verbesserung von kognitiven Fähigkeiten 16.
- Vermeidung von Funktionseinbußen, wie Verlust von Muskelkraft oder Balancefähigkeit, und von Pflegeproblemen, wie Dekubitus, Kontrakturen, Obstipation, Stürzen und Pneumonien 1.
- Prävention von Erkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen oder Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems 17.
- Förderung und Ermöglichung sozialer Teilhabe und einer selbstbestimmten Gestaltung des Tages. Beides geht mit Lebensqualität und dem Erleben von Sinn einher 1.
- Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit durch Einbindung von Ressourcen 1. Jede selbständige durchgeführte Alltagsaktivität ermöglicht die Unabhängigkeit von personeller Hilfe und geht mit dem Empfinden von Würde einher 18.
Um in Bewegung zu sein und zu bleiben, sind die folgenden Grundsätze bedeutsam:
- Bewegung muss Spaß machen und Sinn vermitteln: Sie sollte sich an den Interessen und Vorlieben der alten und hochbetagten Menschen orientieren und mit einem individuellen Ziel verbunden sein und ggf. an biografische Bezugspunkte anschließen. Die Ablehnung von Maßnahmen ist zu akzeptieren, bedarf aber einer Reflexion im Team 1 19.
- Jede Bewegung zählt: Der Einsatz unterstützender Technik kann für pflegebedürftige Menschen motivierend sein, sich überhaupt zu bewegen (z. B. Spiele auf der Wii-Konsole) 1.
- Bewegung sollte in alle Alltagsaktivitäten integriert werden: Jeder Gang zur Toilette kann bewegungsförderlich gestaltet werden 1 20, z. B. wenn die letzten drei Schritte hin zur Toilette immer selbst durchgeführt werden (Drei-Schritte-Programm) 12.
- Maßnahmen zur Bewegungsförderung sollten immer auf der Grundlage der Bedürfnisse und Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen ausgewählt werden: Einrichtungsangebote sollten sich an der Zielgruppe orientieren. Personen fordern, aber nicht überfordern 1.
- Alle Menschen haben individuelle Kompetenzen: Der Grundsatz „nur so viel Hilfe wie nötig und so wenig wie möglich“ ist bei allen Tätigkeiten zu berücksichtigen, damit die Ressourcen und Kompetenzen der pflegebedürftigen Menschen zum Tragen kommen 1 19.
- Kontinuität ist wichtig und verhilft zu Routinen, die Sicherheit vermitteln, Ängste nehmen und zur Bewegung motivieren. Die Haltung der Mitarbeitenden ist entscheidend, damit alte Menschen nicht das Gefühl haben, zur Last zu fallen 1 19.
- Eine bewegungsfreundliche Gestaltung der öffentlichen Räume schafft Begegnungsmöglichkeiten. Sitzecken und interessant gestaltete Flure regen zur Bewegung an. Zudem sind gut ausgeleuchtete Flure und Räume, Handläufe, aber auch Haltgriffe wichtige Faktoren für eine sichere Bewegung 1 19.
- Die Gestaltung einer sicheren Umgebung erfolgt durch intakte Hilfsmittel und ein sicheres Handling 1 19.
- Viel hilft nicht viel: Medikamente, die eine bewegungshemmende Wirkung haben oder für alte Menschen ungeeignet sind (PRISCUS-Liste), müssen mit der Ärztin / dem Arzt und der Apotheke besprochen werden 1 19.
- Bewegungsförderung lebt von Kooperation: Angehörige, Ehrenamtliche sollten aktiv eingebunden und beteiligt werden. Adressatengerechte Informationen und Schulungsangebote, aber auch die konkrete Anleitung sind wichtig 1 19.
- Bewegungsförderung sollte durch Angebote der Physio- oder Ergotherapie flankiert werden und Alltagskompetenzen, wie das Treppensteigen, fördern. Der Austausch darüber, welche Übungen im Alltag eingeübt werden können, ist wichtig 1 19.
Mehr Mut zur Bewegung! Die entsprechenden Maßnahmen sollten in einem Konzept dargestellt werden. Der Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege1 gibt Impulse und evidenzbasierte Empfehlungen, die es zu berücksichtigen gilt.
- Individuelle Fähigkeiten und Grenzen fokussieren: Es ist wichtig, individuelle Fähigkeiten und Defizite der Pflegebedürftigen einzuschätzen, Veränderungen der Mobilität im Verlauf wahrzunehmen und zu erfahren, was zum Abbau von Fähigkeiten geführt hat. Kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Ressourcen sollten in den Blick genommen werden, aber auch Erkrankungen und aktuell durchgeführte therapeutische Maßnahmen sind zu berücksichtigen 1 19.
- Barrieren von Bewegungsförderung erkennen: Beeinträchtigungen, wie Schmerzen, Angst und Risikofaktoren, wie beispielsweise Adipositas oder auch die Einnahme von Medikamenten, die Auswirkung auf die Mobilität haben, müssen beachtet werden. Zudem sollte die korrekte Nutzung von Hilfsmitteln und die Zimmergestaltung (z. B. durch die Platzierung von Gegenständen, die die Beweglichkeit im Raum ermöglichen) bedacht werden 1 19.
- Muster und Lebensgewohnheiten wahrnehmen: Es sind sinnstiftende und biografische Gewohnheiten, die mit Bewegung einhergehen, zu erheben, um motivationsförderliche Aspekte für eine individuelle Bewegungsförderung zu identifizieren 1 12 19.
- Information und Beratung: Beide bieten dem pflegebedürftigen Menschen und den Angehörigen die Möglichkeit, gemeinsam über die Bedeutung der Mobilität und den Erhalt der Selbstständigkeit ins Gespräch zu kommen. Beispielsweise müssen die Betroffenen um geeignete bewegungsförderliche Angebote in der Einrichtung wissen. Eventuelle Ängste oder Vorbehalte bezüglich Bewegung können thematisiert werden 1 19.
- Maßnahmen – Mobilitätsförderung als Teil pflegerischen Handelns: Das Ziel ist, ein Maximum an Eigenaktivität zu fördern und Übungen gezielt und kontinuierlich in den Alltag einzubinden; beispielsweise das Gehen mit Unterstützung oder das Aufstehen, Hin- und Umsetzen vom Rollstuhl auf den Stuhl oder das Treppensteigen. Eine Einbindung in Alltagsaktivitäten (z. B. Gartenarbeit, Speisenzubereitung) ist sinnvoll 1 19.
- Maßnahmen – Spezielle Einzel- oder Gruppenmaßnahmen: Der Fokus liegt auf Balance, Koordination, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit. Erreicht wird dies durch Übungen zur Stärkung der Muskulatur, Gangtraining mit Gewichten oder durch den Einsatz von Widerstands¬bändern. Tänzerische Übungen sowie Tai-Chi und Yoga sind ebenfalls wirksam. Komplexe oder multimodale Gruppen- und Einzelprogramme bieten den Vorteil, dass unterschiedliche Übungen zur Bewegungsförderung individualisiert und mit anderen Themen kombinierbar sind, z. B. mit Übungen zur Verbesserung der Kognition oder Alltagskompetenz. Das Angebot hängt von der Zielgruppe und deren Kompetenzen ab 1. Die angepassten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation für Personen mit bestehenden Mobilitäts- oder Gesundheitseinschränkungen sind zu beachten 15.
- Überprüfung: Maßnahmen der Bewegungsförderung brauchen einen langen Atem und bedürfen einer dauerhaften Ermutigung, da sie erst über einen größeren Zeitraum hinweg Wirkung entfalten. Eine Ablehnung von Maßnahmen ist zu akzeptieren, ist aber davon zu unterscheiden, ob jemand nicht zur Last fallen will. Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie der Ziele sind zu überprüfen und müssen ggf. angepasst werden 1.
Zur Orientierung gibt es eine Reihe von Informationen, auf die zurückgegriffen werden kann und die bei der Auswahl oder der Umsetzung bewegungsförderlicher Interventionen unterstützend sein können 21 22. Folgende Faktoren können u. a. genannt werden:
- Die Haltung aller Beteiligten ist in den Blick zu nehmen. Mitarbeitende müssen von der Sinnhaftigkeit der Angebote und der Ziele überzeugt werden.
- Es muss klar sein, ob ggf. eine spezifische Zielgruppe durch die Maßnahmen angesprochen werden soll (z. B. ortsfixierte Personen). Eine Ist-Soll-Analyse zeigt, was bereits in der Einrichtung gut läuft und was verändert werden muss.
- Im Rahmen eines Projekts können Maßnahmen geplant und bearbeitet werden. Konkrete Verantwortungen und Ansprechpersonen sind wichtig. Mitarbeitende sind zu beteiligen und zu qualifizieren. Eine regelmäßige Überprüfung, ob die Maßnahmen umgesetzt werden und ob die angedachte Zielgruppe auch erreicht wurde, ist wichtig.
Maßnahmen zur Förderung von Leistungen zur Prävention – insbesondere auch zur Bewegungsförderung – können durch die Pflegekassen nach § 5 SGB XI zeitlich befristet finanziert werden. Gemäß § 11 SGB XI müssen Einrichtungen eine humane und aktivierende Pflege sicherstellen. Leistungen zur Prävention können nur dann finanziert werden, wenn sie einen präventiven und gesundheitsfördernden Charakter haben, deren Inhalt sich von der individuell notwendigen Leistungserbringung im Rahmen des Pflegeprozesses abgrenzt oder darüber hi-nausgeht (z. B. zusätzliche Gruppenangebote im Bereich Bewegung) 23 24.
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