Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Zurück zur ÜbersichtNationale Expertenstandards in Pflegeeinrichtungen in Bezug auf Bewegungsförderung (seit 2013)
Gesetzliche Grundlagen
Verfasserinnen: PD Dr. Ellen Freiberger, Dr. Elke Schlesselmann, Ute Becker
Stand: Juni 2021
Allgemeines
In den hier vorliegenden Strategien, Gesetzen, Empfehlungen und Leitlinien im Bereich Bewegungsförderung von älteren Menschen in den Lebenswelten Kommune und Pflegeeinrichtung bieten wir Ihnen eine Grundlage, mit der Sie bei älteren Menschen auf ein höheres Maß an körperlicher Betätigung hinwirken können. Sie sollen Ihnen dabei helfen, Bewegung zu fördern, Bewegung zu erleichtern, vorhandene Barrieren abzubauen und bewegungsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen.
Inhalt
Nationale Expertenstandards tragen in ihrem Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. Sie sind Grundlage für die Qualitätsprüfung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen.
Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ihre Leistungen entsprechend dem allgemeinen Stand der anerkannten medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse zu erbringen (§ 11 SGB XI).
Die Expertenstandards haben damit den Status eines vorweggenommenen Sachverständigen-Gutachtens. Die Erstellung und Aktualisierung der Nationalen Expertenstandards in der Pflege erfolgt durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).
Die Expertenstandards verfolgen folgende Ziele:
Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in allen Einsatzfeldern der ambulanten und stationären Pflege
Einsatz von Leistungen zur Prävention und medizinischer Rehabilitation auch nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit
Für den Bereich „Bewegungsförderung“ im übergreifenden Sinne, wurden die Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ sowie „Sturzprophylaxe in der Pflege“ entwickelt.
Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege
Mobilitätserhaltung und Verbesserung
Erhaltung einer selbstständigen Lebensführung
Vermeidung von Funktionseinbußen und gesundheitlicher Störungen
Sturzprophylaxe in der Pflege
Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer größtmöglichen sicheren Mobilität
Vorbeugen von Stürzen
Minimierung von Sturzfolgen
Tabelle: Expertenstandards für den übergreifenden Bereich Bewegungsförderung
Regelmäßige Einschätzung der Mobilität und bestehender Risikofaktoren
Systematische Sturzerfassung
Systematische Schmerzerfassung
Differenzierte Informations- und Fortbildungsangebote
Motivierende und mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung
Angebot und Koordination zielgerichteter, die Eigenaktivität fördernder Maßnahmen
Bedarfs- und bedürfnisorientierte Mahlzeitenangebote
Einsatz geeigneter Hilfsmittel
Kooperation von Pflegeeinrichtungen mit Sportvereinen
Der Impulsgeber Bewegungsförderung bleibt in Bewegung:
Wir erweitern unsere Inhalte und optimieren die Nutzung. Neben der Bewegungsförderung älterer Menschen werden künftig verstärkt auch Kinder und Jugendliche berücksichtigt. Erste Inhalte hierzu sind bereits verfügbar.