Zurück zur ÜbersichtLeitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI (2018)

Gesetzliche Grundlagen

Verfasserinnen: PD Dr. Ellen Freiberger, Dr. Elke Schlesselmann, Ute Becker

Stand: Juni 2021


Allgemeines

In den hier vorliegenden Strategien, Gesetzen, Empfehlungen und Leitlinien im Bereich Bewegungsförderung von älteren Menschen in den Lebenswelten Kommune und Pflegeeinrichtung bieten wir Ihnen eine Grundlage, mit der Sie bei älteren Menschen auf ein höheres Maß an körperlicher Betätigung hinwirken können. Sie sollen Ihnen dabei helfen, Bewegung zu fördern, Bewegung zu erleichtern, vorhandene Barrieren abzubauen und bewegungsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen.

Inhalt

Die Bedingungen für ein gesundes Älter werden von Bewohnerinnen und Bewohnern werden von den stationären Einrichtungen gestaltet. Körperliche Aktivität bei pflegebedürftigen Menschen ist für den Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit, kognitiver Ressourcen und der Durchführbarkeit der Aktivitäten des täglichen Lebens hoch relevant. Mit dem Präventionsgesetz werden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen.

Die Pflegekassen sollen unter Beteiligung der Versicherten und der Leistungserbringer (Pflegeeinrichtungen) Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung von Ressourcen und Fähigkeiten pflegebedürftiger Personen entwickeln.

Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 5 (Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation) beschreibt die Verpflichtung, dass Leistungen zur Prävention nun auch in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte erbracht werden sollen.

Die Leistungen zur Prävention setzen einen partizipativen Organisationsentwicklungsprozess voraus und sollen sich von den Aufgaben der Pflegeeinrichtungen, insbesondere nach §11 SGB XI (aktivierende Pflege) abgrenzen. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die körperliche Aktivität Pflegebedürftiger im Alltag zu erhöhen.

Allgemeine Maßnahmen zur Förderung der körperlichen Aktivität Pflegebedürftiger:

  • Sensibilisierung aller Beteiligten für die Prävention und Gesundheitsförderung von pflegebedürftigen Menschen in der stationären Pflegeeinrichtung sowie die interne Öffentlichkeitsarbeit
  • Kompetenzentwicklung professioneller Akteure und Akteurinnen
  • Entwicklung von Konzepten zur Förderung der körperlichen Aktivität im Alltag
  • Reflexion struktureller Rahmenbedingungen, Arbeitsbedingungen und –organisation unter dem Blickwinkel der Gesundheitsförderung
  • Motivierung der pflegebedürftigen Personen, regelmäßig und dauerhaft an Angeboten teilzunehmen, die ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit und ihrem Bedarf entsprechen
  • Zielgerichtete Anpassung der Bewegungsprogramme in Gruppen an die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Richtige Planung von bewegungsfördernden Interventionen:

  • Gewährleistung des offenen Zugangs (für alle Versicherten unabhängig von der Pflegekasse)
  • Steuerung des Einflusses organisatorischer und allgemeiner Rahmenbedingungen (Abläufe, Finanzmittel, Zeitrahmen)
  • Gezielte Auswahl der passenden Intervention (Kraft, Ausdauer, Gleichgewicht, Förderung der sozialen Kontakte)
  • Systematische Teilnehmendenauswahl (Über- oder Unterforderung vermeiden)
  • Berücksichtigung von eventuellen Qualifizierungsmaßnahmen (Einige Bewegungsangeboten erfordern Zusatzqualifikationen)
  • Bereitstellung ausreichender Ressourcen in der Einrichtung (personell, räumlich, materiell / Geräte)
  • Monitoring und Evaluation (richtige Umsetzung, Praktikabilität, Beurteilung der Maßnahmen, Einschätzen der Interventionen)

Hinweis


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