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Krebserkrankung birgt hohes Risiko für Venenthrombose

Informationskampagne der Seniorenliga

Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung haben laut aktueller Studienlage ein deutlich höheres Risiko für eine tiefe Venenthrombose oder Lungenembolie als Menschen ohne Tumorerkrankung*. Eine neue Informationskampagne soll auf den Zusammenhang von Thrombose und Krebs aufmerksam machen. Sie zeigt auf, wie Venenthrombosen entstehen und welche vorbeugenden Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten es gibt. „Wir möchten insbesondere Krebspatien­tinnen und -patienten dafür sensibilisieren, schon erste Anzeichen einer Thrombose wahrzunehmen, frühzeitig zum Arzt zu gehen und die Möglichkeiten der Thrombosebehandlung sowie -vorbeugung zu nutzen“, sagt Erhard Hackler, geschäfts­führender Vorstand der Deutschen Seniorenliga.

Wie Krebs und Thrombosen zusammenhängen
Eine Krebserkrankung ist ein bedeutender Risikofaktor für eine venöse Thromboembolie. Das liegt unter anderem daran, dass schon die Krebserkrankung an sich, aber auch die Behandlung mit Chemotherapie und Bestrahlung zu Veränderungen in der Blutzusammensetzung führen*. Dies kann in einer erhöhten Gerinnungsaktivierung resultieren. Hinzu kommen mögliche chirurgische Eingriffe und Einschränkungen bei der körperlichen Aktivität, die ebenfalls das Thromboserisiko erhöhen. Es wird geschätzt, dass etwa ein Fünftel aller venösen Thromboembolien mit einer Tumorerkrankung im Zusammenhang stehen*.

Anzeichen einer Thrombose richtig deuten
Die Symptome der venösen Thromboembolie sind bei Menschen mit Krebs nicht anders als bei Menschen ohne Krebs. Da jedoch Krebspatientinnen und -patienten den Fokus sehr oft auf ihre Krebserkrankung und deren Behandlung richten, werden die Anzeichen für eine Thrombose möglicherweise den Folgen der Krebserkrankungen und den Medikamenten zugeordnet. Die Symptome einer tiefen Venenthrombose sind nicht immer eindeutig. Deutliche Warnsignale sind Schwel­lun­­gen an den Beinen, z. B. am Fußknöchel oder Unterschenkel. Es kann aber auch das gesamte Bein angeschwollen sein. Zudem ist die betroffene Region häufig druckempfindlich und fühlt sich warm an. Äußerlich erkennbare Anzeichen für eine tiefe Venenthrombose sind hervortretende Adern, sogenannte Warnvenen, oder auch Hautveränderungen. Die Haut verfärbt sich bläulich rot und wirkt glänzend.

Thrombose wirksam vorbeugen
Frühzeitig erkannt, lassen sich Thrombosen gut behandeln. Das gilt auch für krebsbedingte Thrombosen. Krebspatient:in­nen sind durch den Krebs und die Krebstherapie jedoch geschwächt. Hinzu kommt, dass eine Thrombose den Verlauf der Krebserkrankung und die Lebensqualität ganz erheblich verschlechtern kann. Daher ist es besonders wichtig, dass Krebs­patientinnen und -patienten die Möglichkeiten der Thrombosevorbeugung nutzen und bei Thrombosesymptomen ihren Arzt kontaktieren, damit sie möglichst früh eine passende Therapie erhalten. Umfassende Informationen zu Thrombose und speziell zum Thema Thrombose und Krebs findet man auf der neuen Website der Deutschen Seniorenliga: www.thrombose-krebs.de.

Hintergrund
Thrombosen treten nicht nur gehäuft bei einer Tumorerkrankung auf, sondern eine Thrombose kann sogar auf das Vorliegen eines Krebses hindeuten – selbst in einem sehr frühen Stadium. Der Grund hierfür ist, dass Krebserkrankungen zu einer Veränderung in der Blutzusammensetzung führen können. Deshalb liegt das Thrombose-Risiko bei Krebspatienten bei bis zu 30 Prozent*. Besonders häufig gehen Krebserkrankungen der Bauchspeicheldrüse, der Eierstöcke, der Lunge und des Gehirns mit einer Thrombose einher. Hier kann das Risiko bei bis zu 30 Prozent liegen. Ein ebenfalls hohes Risiko besteht bei malignen Lymphomen, Knochenmark-, Knochen-, Nieren- und Magenkrebs. Dagegen haben Patientinnen mit Brustkrebs und Patienten mit Prostatakrebs ein relativ geringes Risiko für eine venöse Thromboembolie*.

*Quelle: S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/065-002

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen Seniorenliga e. V. vom 03.07.2023

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