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Aktuelle Auswertung zeigt: Jeder zweite ältere Mensch erhält potenziell unangemessene Medikamente

Kompakte Arbeitshilfe soll Ärztinnen und Ärzte unterstützen

8,3 Millionen ältere Menschen in Deutschland haben 2022 mindestens einmal ein potenziell inadäquates Medikament (PIM) verordnet bekommen, das zu unerwünschten Wechsel- oder Nebenwirkungen führen kann. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Damit war mehr als jeder zweite Mensch ab 65 Jahren (50,3 Prozent) davon betroffen. Grundlage der Auswertung sind die an die 16,4 Millionen älteren GKV-Versicherten verordneten Arznei­mittel, die auf der PRICUS-2.0-Liste verzeichnet sind. „Wir haben bei diesem Thema kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Durch Arbeitshilfen für die ärztliche Praxis, Patienteninformationen und auch die kostenfreie Bereit­stellung der PRISCUS-2.0-Liste kann der Transfer in die Praxis unterstützt werden“, so der WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder.

Im Jahr 2022 ist eine aktualisierte PRISCUS-2.0-Liste von potenziell ungeeigneten Arzneimitteln für ältere Menschen ab 65 Jahren veröffentlicht worden. Anhand dieser Liste und auf Grundlage der alters- und geschlechtsadjustiert hochgerechneten Arzneiverordnungen für über 65-jährige GKV-Versicherte im Jahr 2022 ermittelte das WIdO, dass immerhin 12,3 Prozent aller an ältere Menschen verordneten Tagesdosen potenziell ungeeignet sind. Mit 50,3 Prozent ist damit mehr als jede zweite ältere GKV-versicherte Person davon betroffen. Bei Frauen ist der Anteil der potenziell inadäquaten Medikation laut der Auswertung deutlich höher als bei Männern.

„Die Arzneimittelversorgung der über 65-Jährigen ist geprägt durch die steigende Zahl der Erkrankungen im Alter und die Behandlung mehrerer, parallel vorliegender Krankheiten“, sagt Helmut Schröder. Die Anzahl der gleichzeitig verordneten Arzneimittel nehme mit steigendem Alter deutlich zu. Insgesamt entfielen im Jahr 2022 auf die gesetzlich Kranken­versicher­ten (GKV) ab 65 Jahre 56 Prozent des gesamten GKV-Verordnungsvolumens nach Tagesdosen. 43 Prozent der Versicher­ten über 65 Jahre wurden mit mehr als fünf verschiedenen Wirkstoffen gleichzeitig behandelt. Ältere Patientinnen und Patienten seien damit besonders gefährdet, unerwünschte Arzneimittelereignisse zu erleiden. „Medikamenten­neben­wir­kungen wie Müdigkeit, Blutdruckabfall oder Sehstörungen können zu Stürzen oder kognitiven Einbußen führen und in manchen Fällen sogar lebensbedrohlich sein“, so Schröder. Erfreulich sei daher, dass der Verordnungsanteil der potenziell inadä­quaten Medikation in den vergangenen zehn Jahren zurückgegangen ist: Hatte der Verordnungsanteil dieser Arznei­mittel bei älteren Menschen im Jahr 2013 noch bei 14,6 Prozent gelegen, so lag er 2022 bei 12,3 Prozent.

Eine Auswertung nach Regionen zeigt allerdings deutliche Unterschiede in den Verordnungsraten von PIM-Arzneimitteln: Die geringsten PIM-Anteile werden mit 48,2 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen erreicht. „Die Spann­breite von 6,6 Prozentpunkten gibt einen Hinweis darauf, dass es in vielen KV-Regionen noch Verbesserungspotenzial gibt“, so Helmut Schröder. Um den Wissenstransfer in die Praxis zu fördern, hat das WIdO eine kompakte Zusammenfassung der PRISCUS-2.0-Wirkstoffe als Arbeitshilfe für Ärztinnen und Ärzte erstellt. Sie steht im Gesundheitspartner-Portal der AOK zum Download zur Verfügung. Schröder verwies zudem auf die kostenlose Bereitstellung der kompletten PRISCUS-2.0-Liste durch das WIdO und eine aktuelle Patienteninformation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema.

Das Projekt PRISCUS 2.0 hat zum Ziel, die Arzneimitteltherapie bei älteren Menschen zu optimieren und unerwünschte Arzneimittelereignisse zu reduzieren. PRISCUS 2.0 baut auf der im Jahr 2010 in Deutschland erstellten ersten Fassung der PRISCUS-Liste auf. Ein interdisziplinäres Team aus Wissenschaft und Praxis hat 2022 diese Liste auf den aktuellen Erkenntnisstand erweitert. Mehr als die Hälfte der Verordnungen potenziell unangemessener Medikamente bezieht sich auf Magenschutzpräparate, die sogenannten Protonenpumpeninhibitoren. Diese Medikamente werden bei Beschwerden wie saurem Aufstoßen bis hin zu einem manifesten Magen-Darm-Geschwür verordnet. Aber auch zur Prävention von Magen­blutungen bei gleichzeitiger Einnahme von Schmerzmitteln oder Blutgerinnungshemmern kommen sie zum Einsatz. In die Analyse wurden nur PIM einbezogen, bei denen in den Verordnungsdaten eine Dauertherapie von mehr als acht Wochen erkennbar war. Eine Behandlung mit Gerinnungshemmern wird in der Regel dauerhaft durchgeführt, sodass auch eine längere Einnahme von Protonenpumpenhemmern gerechtfertigt sein kann. Nichtsdestotrotz ist die langfristige Einnahme dieser Medikamente vor allem bei älteren Menschen mit einem erhöhten Risiko für Osteoporose, Knochenbrüche und bestimmte Infektionen verbunden. Protonenpumpenhemmer sind diejenigen Medikamente, die am häufigsten nach kritischer Indikationsstellung abgesetzt werden können.

Ebenfalls zu den häufig verordneten potenziell unangemessenen Medikamenten zählen einige Wirkstoffe gegen Schmerzen, Antidepressiva und Medikamente bei Blasen- und Prostatabeschwerden.


Hintergrundinformationen:

Mann NK, Mathes T, Sönnichsen A, Pieper D, Klager E, Moussa M, Thürmann PA (2023) Potentially inadequate medications in the elderly: PRISCUS 2.0 – first update of the PRISCUS list. Dtsch Arztebl Int 120: 3–10. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0377

Thürmann P, Mann N-K, Zawinell A, Niepraschk-von-Dollen K, Schröder H (2022) Potenziell inadäquate Medikation für ältere Menschen – PRISCUS 2.0. In: Schröder H, Thürmann P., Telschow C., Schröder M., Busse R. (Hrsg.): Arzneimittel-Kompass 2022. Qualität der Arzneimittelversorgung. Springer Verlag, Berlin Heidelberg. (Open Access verfügbar unter: www.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/arzneimittel-kompass/2022/)

Ausführliche Informationen unter: https://www.priscus2-0.de

Tischvorlage für den ärztlichen Schreibtisch unter: aok.de/gp/priscus

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vom 07.09.2023

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