Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Sicher verpflegt: Schutz vor lebensmittelbedingten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen

Das BfR hat seine Empfehlungen für die Verpflegung von besonders empfindlichen Personengruppen aktualisiert

Lebensmittelbedingte Infektionen und Intoxikationen (Vergiftungen) gefährden besonders Kleinkinder, Schwangere sowie sehr alte und kranke Menschen. Wie kann man das Risiko so weit als möglich verringern? In einem gemeinsam mit der BfR-Kommission für Biologische Gefahren und Hygiene aktualisierten Merkblatt gibt das Bundes­institut für Risikobewertung (BfR) Empfehlungen zur sachgerechten Verpflegung dieser Personen­gruppen in Gemeinschaftseinrichtungen – angefangen bei der Waren­beschaffung und dem Lagern bis hin zum Garen und zur Ausgabe der Gerichte. „Fehler bei der Auswahl und beim Umgang mit Lebensmitteln können bei besonders empfindlichen Personen schwerwiegende, sogar lebens­bedroh­liche Folgen haben“, sagt Frau Dr. Heidi Wichmann-Schauer, Leiterin der Fachgruppe Bakterielle Toxine, Gemeinschaftsverpflegung im BfR. „Mit dem BfR-Merkblatt ,Sicher verpflegt‘ wollen wir die Verantwortlichen in Gemeinschaftseinrichtungen dabei unterstützen, auch diese Menschen vor lebensmittelbedingten Erkrankungen zu schützen.“

Link zum Merkblatt:
https://www.bfr.bund.de/cm/350/sicher-verpflegt-besonders-empfindliche-personengruppen-in-gemeinschaftseinrichtungen.pdf

Eine besonders gefürchtete Lebensmittelinfektion ist die Listeriose, hervorgerufen durch das Bakterium Listeria monocytogenes. So wurde ein kleiner Listerioseausbruch in zwei deutschen Kliniken auf vorgeschnittene Gurkenscheiben und anderes Gemüse aus einem bestimmten Verarbeitungsbetrieb zurückgeführt. Dank rascher Aufklärung wurde der Krankheitsausbruch schnell gestoppt und es konnten weitere Erkrankungen verhindert werden. 

Lebensmittelbedingte Erkrankungen können entstehen, wenn Krankheitserreger über Rohwaren oder infiziertes Personal in Großküchen gelangen, sich durch Hygiene­mängel in der Küche verbreiten und in die zubereiteten Lebensmittel übergehen. Temperaturfehler tragen dazu bei, dass Krankheitserreger in Lebensmitteln überleben und sich vermehren.

Das Vermeiden krankmachender Erreger wie Salmonellen oder Listerien in Lebensmitteln ist beim Verpflegen empfindlicher Personen besonders wichtig. Gute Hygiene und die richtige Auswahl der Zutaten und Rezepturen verringern lebensmittelbedingte Infektionen. Wesentlich sind zudem das richtige Lagern und Zubereiten der Speisen sowie die Schulung des Personals.

Obst und Gemüse sollten gründlich gewaschen und möglichst geschält werden. Säurearmes Obst, Gemüse sowie Blattsalate müssen nach dem Schneiden sofort gegessen werden oder gehören bis zum alsbaldigen Verzehr in den Kühlschrank. Zum Schutz vor Listeriose kann es ratsam sein, rohe, aber auch bereits erhitzte, verzehr­fertige Lebensmittel vor der Ausgabe zu erhitzen.

Die meisten Krankheitserreger sterben ab, wenn man beim Garen die Speisen an allen Stellen für mindestens zwei Minuten auf 72 °C erhitzt. Damit zubereitete Nahrungs­mittel gesundheitlich unbedenklich sind, sollte diese Vorgabe eingehalten werden.

Während Bakterien beim Erhitzen absterben, können Bakteriensporen auch hohe Temperaturen überleben. Solche Sporen können wieder zu Bakterien auskeimen, die sich dann vermehren und Gifte (Toxine) bilden. Das Heißhalten bis zur Ausgabe der Lebensmittel bei mindestens 60 °C an allen Stellen der erhitzten Speise kann Sporen am Auskeimen und Bakterien an der Vermehrung hindern.

Betriebe, die regelmäßig besonders empfindliche Personengruppen verpflegen, haben eine große Verantwortung bei der Auswahl und Schulung ihres Personals. In den regelmäßig durchzuführenden Schulungen sollte auch auf die Gefahren für besonders empfindliche Personengruppen sowie die Bedeutung der Schutzmaßnahmen hingewiesen werden.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundes­instituts für Risikobewertung vom 07.05.2024

 

Direkt springen zu:Direktsprung