Wichtiges zu Medikamenten

Medikamente sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind

  • Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
  • die körperliche Funktionsfähigkeit wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
  • eine medizinische Diagnose zu erstellen.

Medikamente enthalten in der Regel einen oder mehrere Wirkstoffe. Daneben sind auch Hilfsstoffe enthalten, die erst die Verarbeitung und Anwendung des Wirkstoffes als Tablette, Zäpfchen, Saft oder Salbe möglich machen.

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Sicherheit von Medikamenten

Damit ein Medikament eine Zulassung für den deutschen Markt von der zuständigen Behörde erteilt bekommt, sind die strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zu erfüllen. Die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität eines Medikaments müssen nachgewiesen werden (Arzneimittelsicherheit).

Unterscheidung von Medikamenten

Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte

Neben den Medikamenten gibt es noch ähnliche Produkte wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte. Für diese gelten andere Vorschriften und sie unterstehen nicht dem Arzneimittelgesetz.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Produkte, die dazu bestimmt sind, dem Körper Nährstoffe zuzufügen. Sie befinden sich dabei häufig in einem Grenzbereich zwischen einem Medikament und einem Lebensmittel. Sie enthalten in hoher Konzentration Nährstoffe wie Mineralstoffe und Vitamine, die auch in Lebens­mitteln vorkommen. Eine Wirkung, wie sie beispielsweise ein Medikament hat, das Blutfette oder den Blutzucker senkt, dürfen sie allerdings nicht aufweisen. Der Hersteller darf mit solchen Äußerungen auch nicht sein Produkt bewerben. In Form von Tabletten, Kapseln oder Säften sind Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich. Sie können somit nicht nur in Apotheken, sondern auch in Drogerien oder Supermärkten erworben werden.

Medizinprodukte werden für medizinisch-therapeutische oder diagnostische Zwecke verwendet. Im Unterschied zu einem Medikament wirkt ein Medizin­produkt über­wiegend auf physikalischem Weg. Beispiele von Medizinprodukten sind unter anderem Implantate, Produkte zur Injektion, Infusion, Transfusion und Dialyse sowie Herzschrittmacher.

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente

Apothekenpflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur in Apotheken vorrätig gehalten, verkauft und abgegeben werden. Das Arzneimittel­gesetz unter­scheidet hierbei zwischen einfachen apothekenpflichtigen und den verschreibungs­pflichtigen Medikamenten:

  • Einfache apothekenpflichtige Medikamente sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie sind - bei entsprechender Dosierung gemäß Beipackzettel und/oder Apothekenauskunft - gedacht für die kurzfristige Anwendung von leichteren Beschwerden oder Erkrankungen (z. B. Kopf- oder Zahnschmerzen, Erkältungskrankheiten), die die Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin nicht voraussetzt.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente sind hingegen nur auf Verordnung/Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt erhältlich und bedürfen einer ärztlichen Betreuung. Sie unterliegen erhöhten Sicherheitsanforderungen, da sie auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gesund­heits­gefährdung für Mensch und Tier darstellen können.

Ob ein Medikament der Verschreibungspflicht unterliegt oder nicht, ist abhängig von

  • dem Wirkstoff und der Wirkstoffmenge. So ist das Schmerz- und Fiebermittel Ibuprofen beispielsweise mit einer Wirkstoffmenge bis 400 mg apothe­ken­pflichtig, ab 600 mg jedoch verschreibungspflichtig.
  • der Art der Verabreichung. Beispielsweise ist das Schmerz- und Fiebermittel Acetylsalicylsäure (ASS) in Form von Tabletten oder Brausetabletten apothekenpflichtig, als Injektionslösung zur intravenösen Anwendung durch eine Ärztin oder einen Arzt hingegen verschreibungspflichtig.
  • der „Neuheit“ des Wirkstoffes. Zwar haben die apothekenpflichtigen Medikamente durch Zulassungsstudien ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachweisen müssen. Eine Erfahrung in der breiten Bevölkerung und über Jahre liegt allerdings noch nicht vor.
  • dem Anwendungsgebiet und dem Erkrankungsbild (chronisch oder akut). So ist beispielsweise der Schleimlöser Acetylcystein (ACC) trotz gleichem Wirkstoff und gleicher Wirkstoffmenge sowohl verschreibungspflichtig als auch rezeptfrei.

Freiverkäufliche Medikamente sind auch außerhalb von Apotheken erhältlich (z. B. Stärkungsmittel, Tees, pflanzliche Medikamente).

 

Aut-idem-Regelung

Der Ausdruck „aut idem“ ist lateinisch und bedeutet: „oder das Gleiche“. Wenn Ihnen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt auf dem Kassen­rezept ein Medikament verordnet, kann dieses gegen ein anderes wirkstoffgleiches Medikament ausgetauscht werden. Die Apothekerin oder der Apotheker ist sogar dazu verpflichtet, ein rabattiertes Medikament herauszugeben, wenn es eine Arzneimittel-Rabattvereinbarung („Rabattvertrag“) zwischen dem jeweiligen Hersteller und Ihrer Krankenkasse gibt. Auch sogenannte Generika (Nachahmer-Medikamente) sind in der Regel günstiger.

Wenn die Ärztin oder der Arzt den Austausch zulässt…
Das Aut-idem-Feld findet man auf jedem Kassenrezept (links neben der Medikamenten-Verordnung). Lässt der Arzt oder die Ärztin dieses Feld frei, kreuzt er es also nicht durch, wird der Apotheker oder die Apothekerin Ihnen - sofern vorhanden - ein rabattiertes Medikament aushändigen. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit werden auch bei dem rabattierten Medikament garantiert.

Wenn die Ärztin oder der Arzt den Austausch nicht zulässt…
In manchen Fällen kann es sein, dass der Arzt oder die Ärztin einen Austausch durch ein anderes wirkstoffgleiches Medikament nicht zulässt. Dies kann dann entscheidend sein, wenn bei Ihnen beispielsweise Unverträglichkeiten vorliegen oder Sie mit dem verordneten Medikament gut eingestellt werden konnten (beispielsweise bei Erkrankungen wie Epilepsie, Parkinson oder Schilddrüsenerkrankungen). Kreuzt der Arzt oder die Ärztin das Aut-idem-Feld durch, so ist ein Austausch durch ein anderes wirkstoffgleiches Medikament nicht möglich. Anders verhält es sich jedoch bei Original- und Importarzneimittel. Hier ist - trotz Aut-idem-Kreuz - ein Austausch untereinander möglich bzw. sogar verpflichtend, da das Originalpräparat und der sogenannte Re-Import als identisch gelten.

Darreichungsformen

Ob ein Medikament als Tablette oder Saft eingenommen oder als Salbe aufgetragen wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Diese sind die Eigenschaften der Wirk­stoffe, der gewünschte Zeitpunkt des Wirkungseintritts und die gewünschte Wirkdauer sowie Art und Ort der Beschwerden. Auch mögliche körperliche Einschrän­kungen wie z. B. Schluckbeschwerden oder Sehbehinderungen und eventuell vorhandene Begleiterkrankungen beeinflussen die Wahl der Darreichungsform.

Gängige Darreichungsformen

  • Tabletten enthalten je nach Stärke immer die gleiche Wirkstoffmenge. Sie haben den Vorteil, dass sie lange haltbar und außerdem leicht einzu­nehmen sind. Zu Tabletten gehören auch Filmtabletten und Dragees. Filmtabletten sind mit einem dünnen „Film“, einer meist zuckerfreien Schicht, überzogen, um deren Inhalt vor äußeren Einflüssen zu bewahren. Dragees hingegen besitzen einen (häufig zuckerhaltigen) Überzug, sind daher leichter zu schlucken und haben nicht den unangenehmen Geschmack, den Filmtabletten haben können. Die Wirkung tritt allerdings verzögert ein. Bei einer schlechten Aufnahme des Wirkstoffes aus dem Magen-Darm-Kanal oder einer Reizung der Magenschleimhaut kann eine orale Gabe unangebracht sein. Dies kann Medikamentenformen mit einem magensaftresistenten Überzug, der durch die Magensäure nicht angegriffen werden kann, erforderlich machen.
  • Kapseln sind wie Tabletten oral einzunehmen. Sie lassen sich unterteilen in die Kapselhülle (aus Hilfsstoffen wie Gelatine, Stärke oder Cellulose) und den Kapselinhalt. Der Inhalt besteht aus einem wirkstoffhaltigen flüssigen Kern, Pulver oder kleinen wirkstoffhaltigen Kügelchen.
  • Brausetabletten werden in Wasser aufgelöst und getrunken. Sie haben dadurch den Vorteil, dass der schon aufgelöste Wirkstoff seine Wirkung schneller entfalten kann.
  • Zäpfchen werden entweder rektal oder vaginal angewendet. Von dort aus gelangt der Wirkstoff über die Schleimhaut in die Blutbahn oder wirkt lokal an entsprechender Stelle. Vorteile ergeben sich vor allem für Säuglinge und Kleinkinder, die so beispielweise Fieber- und Schmerzzäpfchen bekommen können, aber auch für Personen mit Schluckbeschwerden.
  • Tropfen eignen sich entweder für die orale Einnahme und ermöglichen somit eine genaue Dosierung (beispielsweise von Schmerzmitteln) oder aber für die lokale Anwendung an Auge, Ohr und Nase.
  • Gele und Salben dienen der gezielten Anwendung auf der Haut bei Muskel- und Gelenkbeschwerden, zur Wundbehandlung, zur Therapie von Schleimhautverletzungen in Mund, Nase und Auge sowie zur lokalen Behandlung von Hauterkrankungen.
  • Säfte ermöglichen die Einnahme von Wirkstoffen in flüssiger Form und bieten - wie bei Tropfen und Zäpfchen - gerade Kleinkindern und Personen mit Schluckbeschwerden eine erleichterte Einnahme. Der Nachteil liegt in der häufig kurzen Haltbarkeit nach Anbruch der Flasche.
  • Pflaster können neben ihrer eigentlichen Funktion als Wundschnellverband auch Wirkstoffe enthalten (beispielsweise starke Schmerzmittel, Hormone). Die Haut dient dabei als Aufnahmeort und ermöglicht eine langsame und gleichmäßige Freisetzung des Wirkstoffes.

Nacht- und Notdienst

Der Nacht- und Notdienst garantiert eine flächen­deckende Arzneimittel­­ver­sor­gung rund um die Uhr. Mit dem „Apothe­ken­finder 22833" ermöglicht die Apotheker­schaft allen Patienten, zu jeder Tages- und Nachtzeit die nächstgelegenen dienst­habenden Apotheken zu finden.

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