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Schutz vor finanzieller Ausbeutung: Neuer Ratgeber für Angehörige

Ein neuer Kurzratgeber des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet Informationen und Tipps, um ältere pflegebedürftige Menschen vor finanzieller Ausbeutung zu schützen und bei Vorfällen richtig zu handeln.

Ältere pflegebedürftige Menschen sind gefährdet, von finanzieller Ausbeutung betroffen zu sein, zum Beispiel durch Betrug, Onlinebetrug und Trickdiebstahl. Dabei machen sich Täterinnen und Täter die gesundheitliche und soziale Verletzlichkeit älterer Menschen zunutze. Sie versuchen, von deren möglichen Überforderungen zu profitieren – beuten Bedürfnisse und Abhängigkeiten, Ängste und Sehnsüchte aus. Die Taten basieren oft auf Formen von Einschüchterung, Täuschung oder Manipulation wie zum Beispiel durch Schockanrufe mit dem Enkeltrick, E-Mails mit falschen Gewinnversprechen oder romantisch erscheinenden Messenger-Nachrichten. Aber finanzielle Ausbeutung kann auch von vertrauten Personen ausgehen. Darunter fällt etwa, über Ausgaben der Pflegebedürftigen willkürlich zu bestimmen, sie zu Geschenken zu nötigen oder ihre Vollmachten zu missbrauchen. Die Auswirkungen finanzieller Ausbeutung können schwerwiegend sein: gesundheitlich, sozial und ökonomisch. Auch kann sich die Pflegesituation in der Folge verschlechtern.

Eine aktuelle Studie des ZQP zeigt, dass viele pflegende Angehörige eine Gefahr der finanziellen Ausbeutung von Pflegebedürftigen wahrnehmen und nicht wenige mit dem Thema bereits konfrontiert waren. Darum hat die gemeinnützige Fachstiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) den neuen Kurzratgeber „Ältere pflegebedürftige Menschen vor finanzieller Ausbeutung schützen“ erstellt. Dieser soll Angehörige dabei unterstützen, entsprechenden Vorfällen möglichst vorzubeugen oder darauf angemessen zu reagieren.

Grundlegend ist demzufolge, älteren Pflegebedürftigen bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten ihren ganz individuellen Bedürfnissen, ihrer Situation und ihrem Willen entsprechend zu helfen – und dies möglichst genau mit ihnen abzustimmen. Selbstverständlich muss dabei sein, dass pflegebedürftige Menschen prinzipiell das Recht haben, selbst über ihre Finanzen zu entscheiden. Für Angehörige ist es mitunter nicht einfach, dies zu akzeptieren, vor allem wenn sie Ausgaben als unvernünftig ansehen. Dies kann zu Bevormundung führen. „Wichtig ist daher, Aufgaben rund um die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen bei finanziellen Angelegenheiten genau zu besprechen: Wobei möchte die Person genau Hilfe? Wer kümmert sich um was? Wer hat welche Befugnisse? Wie wird Transparenz sichergestellt?“, so Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP.

Was ein Mensch äußert und was dringend nötig ist, kann aber auch in erheblichen Gegensatz zueinander geraten, wie zum Beispiel im Verlauf einer Demenzerkrankung. Bestimmte Situationen und Handlungsfolgen können von Menschen mit Demenz zunehmend weniger verlässlich eingeschätzt werden. Daher kann es sinnvoll sein, den Willen frühzeitig schriftlich festzuhalten, etwa in einer möglichst konkret formulierten Vollmacht, betont Sulmann. Vor- und Nachteile von Vollmachten sollten mit der pflegebedürftigen Person besprochen werden. Es kann also empfehlenswert sein, sich zu Fragen über die Erstellung von Vollmachten und des Betreuungsrechts von spezialisierten Stellen beraten zu lassen. Wie man solche Beratungsstellen finden kann, ist ebenfalls im Ratgeber nachzulesen.

Generell ist wichtig, sich über typische Formen von Betrug, Onlinebetrug und Trickdiebstahl sowie Risikosituationen zu informieren und dann mit der pflegebedürftigen Person sachlich darüber zu sprechen. Auch sollte man auf Anzeichen achten, die auf finanzielle Ausbeutung hindeuten, wie etwa untypische, wertvolle Geschenke an Dritte, ungewöhnliche Kontobewegungen oder unerwartete Änderungen von Dokumenten wie Testament oder Vollmachten. Nicht zuletzt gibt der Kurzratgeber Hinweise, wie man bei einem Verdacht auf finanzielle Ausbeutung oder einem Vorfall vorgehen kann und wohin man sich wenden kann.

Der kostenfrei zugängliche und werbefreie Kurzratgeber kann über den Online-Bestellbereich des ZQP heruntergeladen oder bestellt werden. Zudem gibt es weitere Informationen und Tipps zu dem Thema auf der Internetseite www.zqp.de.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) vom 17.02.2026

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