Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

19.07.2024

7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland

9,3 % der Gesamtbevölkerung haben eine schwere Behinderung

Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 67 000 oder 0,9 % mehr als zum Jahresende 2021, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2023 waren 9,3 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. 50,1 % der Schwerbehinderten waren Männer, 49,9 % waren Frauen. 

Knapp die Hälfte der schwerbehinderten Menschen zwischen 55 und 74 Jahre alt
Behinderungen bestehen vergleichsweise selten seit der Geburt oder im Kindesalter, sondern entstehen meist erst im fortgeschrittenen Alter. So war rund ein Drittel (34 % oder 2,7 Millionen) der schwerbehinderten Menschen zum Jahresende 2023 im Alter ab 75 Jahren. Etwas weniger als die Hälfte (45 % oder 3,6 Millionen) der Schwerbehinderten gehörte der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 3 % oder 214 000 waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 

9 von 10 schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht
Knapp 91 % der schweren Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, rund 3 % der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. 1 % der Behinderungen waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 5 %. 

Körperliche Behinderungen hatten 58 % der schwerbehinderten Menschen: Bei 26 % waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei 11 % waren Arme und/oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 10 % Wirbelsäule und Rumpf. In weiteren 4 % der Fälle lag Blindheit oder eine Sehbehinderung vor. Ebenfalls 4 % litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinderung. 

Geistige oder seelische Behinderungen hatten insgesamt 15 % der schwerbehinderten Menschen, zerebrale Störungen lagen in 9 % der Fälle vor. Bei den übrigen Personen (19 %) war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen. 

Gut ein Fünftel der Schwerbehinderten mit höchstem Behinderungsgrad
Bei mehr als einem Fünftel der Menschen mit schwerer Behinderung (22 %) war vom Versorgungs­amt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden. Über ein Drittel (35 %) der Schwerbehinderten wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf. 

Methodische Hinweise:
Die Erhebung für die Statistik der schwerbehinderten Menschen erfolgt zweijährlich zum Stichtag 31. Dezember. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung wurde mit Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 berechnet. 

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Statistik der schwerbehinderten Menschen sind über die Tabellen Schwerbehinderte (22711) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Weitere Informationen bietet die Themenseite "Behinderte Menschen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 19.07.2024

Direkt springen zu:Direktsprung