Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

06.11.2024

Wie gut sind wir aufs Alter vorbereitet?

Haben in Deutschland lebende Menschen ausreichend finanziell für das Alter vorgesorgt? Wie steht es um die Barrierefreiheit in ihren Wohnungen? Wie weit sind Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsvollmachten verbreitet?

Die Lebenserwartung steigt und mit ihr die Jahre, die wir im Ruhestand verbringen. Und Menschen wünschen sich, diese Zeit sorgenfrei und aktiv verbringen zu können. Wie gut sie auf diese Lebensphase vorbereitet sind, wurde durch ein Team von Wissenschaftler*innen des Deutschen Zentrums für Altersfragen mit Daten des Deutschen Alterssurveys untersucht. Dabei zeigen sich soziale Ungleichheiten zwi­schen verschiedenen sozioökonomischen Gruppen.

Eine weit verbreitete Art der Vorsorge sind Immobilien: Tatsächlich besitzen fast zwei Drittel (62,7 %) der Deutschen zwischen 45 und 64 Jahren ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück. Doch nicht jede/r kann sich eine Immobilie leisten; in der Gruppe der armutsgefähr­deten Personen beispielsweise nur jede/r Dritte. Hinzu kommt, dass fast die Hälfte (46,4 %) der armutsgefährdeten Befragten überhaupt keine private finanzielle Vorsorge fürs Alter hat; insgesamt sind es dagegen nur 13,9 % die solchermaßen unvorbereitet in Rente gehen. Betrachtet wurden dabei auch Lebensversicherungen, Aktien usw.

Mit Blick auf barrierearmes Wohnen zeigt sich allerdings, dass auch Wohneigentum nachteilig sein kein: Während nur 11,7 % der 45- bis 90-Jährigen im Wohneigentum das Haus und alle Wohnräume stufenlos erreichen können, sind es bei denjenigen ohne Wohneigentum mit 21,0 % fast doppelt so viele. Sonja Nowossadeck, Ökonomin am Deutschen Zentrum für Altersfragen und eine der Autorinnen der Studie, ordnet dieses Ergebnis ein: „Diese Befunde deuten darauf hin, dass auch Personen mit Wohneigentum unter Umständen in finanziell angespannten Verhältnissen leben. Auf aufwendige Umbauten zur Barrierefreiheit muss dann oft verzichtet werden.“

Unterschiede gibt es auch in der Vorsorge für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen seine rechtlichen und medizinischen Belange nicht mehr vollständig selbst regeln kann. Armutsgefährdete Personen verfügen seltener über Patientenverfügungen, Vorsorgevoll­machten und Betreuungsverfügungen, als diejenigen, die über höhere Einkommen verfügen. Die Hälfte der 45- bis 90-Jährigen besitzt keines der genannten Vorsorgedokumente.

Die vollständigen Ergebnisse sind im aktuellen Datenreport nachzulesen: Bünning, M., Ehrlich, U., Lozano Alcántara, A., Nowossadeck, S., Romeu Gordo, L., & Spuling, S. M. (2023). Wie gut sind wir aufs Alter vorbereitet? In: Statistisches Bundesamt (Destatis), Wissen­schaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) (Hrsg.): Sozialbericht 2024. Ein Daten­report für Deutschland (S.96–101). Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) vom 06.11.2024

Direkt springen zu:Direktsprung