Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Informationen für Kommunen

Die Gesundheit von Menschen wird maßgeblich durch das Umfeld geprägt, in dem sie leben, agieren und wohnen. Für ältere Menschen, die zu Hause leben, ist die Kommune die wichtigste Lebenswelt. In einer Gesellschaft, die immer älter wird, kommt somit der kommunalen Gesundheitsförderung eine Schlüsselrolle zu. Kommunen können nicht nur verhaltenspräventive Angebote wie z. B. Bewegungskurse oder Informationsveranstaltungen machen, um die Gesundheit ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Vielmehr können sie grundlegende gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen (Verhältnisprävention) schaffen. Dies ist besonders wichtig, um möglichst viele ältere Menschen zu erreichen.

Direkt springen zu:Direktsprung

Das Bundesinsitut für Öffentliche Gesundheit (früher Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) entwickelt mit und für Kommunen Angebote, um sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung älterer Menschen, z. B. im Bereich der Bewegungsförderung oder dem Hitzeschutz, zu unterstützen.

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