Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Wie wird Schwerhörigkeit behandelt?

Wurde bei Ihnen eine dauerhafte Schwerhörigkeit diagnostiziert, die keine behebbare Ursache hat, wird die Versorgung mit geeigneten Hörsystemen eingeleitet, denn funktionsgestörte Sinneszellen im Innenohr sind aktuell noch nicht ersetzbar.

Medikamente kommen ausschließlich bei plötzlich auftretender Schwerhörigkeit (z. B. Hörsturz) zum Einsatz.

Direkt springen zu:Direktsprung

Faltblatt "Hörgesundheit"

Das Faltblatt klärt auf über Ursachen von Schwerhörigkeit und bietet Informationen zur Behandlung.

Faltblatt bestellen

Hörgeräte

In der Regel helfen individuell angepasste Hörsysteme, die den Schall verstärken. Nach der fachärztlichen Verordnung eines Hörgerätes erfolgt die Beratung und Anpassung durch eine Hörakustikerin oder einen Hörakustiker. Sie haben dann die Möglichkeit verschiedene Modelle (z. B. In-Ohr-Geräte oder Hinter-dem-Ohr-Geräte) im Alltag zu testen und herauszufinden, womit Sie am besten zurechtkommen. Ist ein geeignetes Hörgerät gefunden, wird das Gerät an den individuellen Grad der Schwerhörigkeit angepasst. Diese Einstellung erfolgt im Rahmen mehrerer Termine und verläuft über einen Zeitraum von einigen Wochen.

Gut zu wissen: Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für mindestens ein mehrkostenfreies Modell. Versicherte können sich für andere Modelle entscheiden, jedoch müssen die Mehrkosten unter Umständen selbst getragen werden. Ihre Krankenkasse kann Sie beraten, welche Kosten übernommen werden.

Tipps, um sich an ein neues Hörgerät zu gewöhnen

  • Geben Sie sich genügend Zeit, um sich an das neue und oft ungewohnte Hörerlebnis zu gewöhnen.
  • Tragen Sie die Hörhilfe zunächst in ruhigen Momenten und dann in Situationen mit mehr Nebengeräuschen zum Beispiel durch Radio oder Fernsehen sowie am Telefon. Testen Sie Ihr Hörgerät zum Schluss auch in einer geräuschstarken Umgebung mit lauten und unvorhersehbaren Geräuschen.
  • Neben dem Hören selbst ist auch ein angenehmer Sitz für die Gewöhnung an ein Hörgerät wichtig. Sollte das gegebenenfalls notwendige Ohrpassstück nicht optimal sein, so kann die Hörakustikerin oder der Hörakustiker den Sitz anpassen.

Weitere Formen von Hörhilfen

In bestimmten Fällen können Hörsysteme auch durch eine Operation implantiert werden. Ein häufiges Anwendungsgebiet ist die Behandlung von ausgeprägten Schallleitungsschwerhörigkeiten. Aktive implantierbare Hörsysteme nehmen den Schall durch einen außen am Kopf getragenen Audioprozessor auf und leiten ihn per Induktion oder mechanisch durch die Kopfhaut zum Implantat. Dieses stimuliert dann die Strukturen im Mittelohr oder den Schädelknochen direkt.

Die Notwendigkeit für eine solche Operation besteht in der Regel dann, wenn aus medizinischen oder audiologischen Gründen (bei Störungen oder Erkrankungen des Gehörs) am oder im Ohr getragene Hörgeräte nicht verwendet werden können, und mit einem implantierbaren Hörsystem ein dauerhaft besseres Hörvermögen erwartet werden kann. Welches implantierbare Hörgerät geeignet ist, wird gemeinsam mit der betroffenen Person auf Grundlage einer ausführlichen Diagnostik entschieden.

Regelmäßige Untersuchungen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde beziehungsweise eine Hörakustikerin oder einen Hörakustiker tragen dazu bei, beim Tragen des Hörgerätes mögliche Beschwerden oder technische Probleme frühzeitig zu erkennen.

Wenn mit Hörgeräten kein ausreichendes Sprachverstehen mehr erreicht werden kann, profitieren zunehmend auch ältere Menschen von Cochleaimplantaten (CI). Diese Innenohrprothesen stimulieren den Hörnerv mittels Strom direkt.

Nach der Implantation durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sind eine individuelle Anpassung sowie ein intensives Hör- und Sprachtraining in einem hierauf spezialisierten Zentrum notwendig. Diese Maßnahmen können stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Bezüglich der Kostenübernahme durch die Krankenkassen berät Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Mehr Informationen zum Thema

Hörgeräte: Übernahme der Kosten

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet Hörgeräte zu zahlen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Verbraucherzentrale bietet weitere Informationen zum Hörgeräte-Kauf und zur Kostenübernahme.

Zur Webseite

Materialien

Weitere Internetangebote