Webanalyse / Datenerfassung

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Altenarbeit in Kommunen

Handreichung zum Aufbau von Angeboten für ein gutes Älterwerden

Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Unterstützung bei Hilfebedürftigkeit sind entscheidend dafür, dass Menschen an ihrem Wohnort gut und selbstständig alt werden können. Den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist. Mit dem Themenheft „Altenarbeit in Kommunen – Eine Handreichung zur Umsetzung von § 71 SGB XII“ unterstützt die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Kommunen dabei, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen. Im Fokus des Themenhefts stehen Beratungsangebote für ältere Bürgerinnen und Bürger, Orte der Begegnung sowie die Förderung ehren­amtlichen Engagements.

Die Handreichung richtet sich an Fachleute in Seniorenarbeit, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Seniorenvertretungen, Seniorenbüros und anderen Senioren­organisationen. Sie zeigt Methoden einer kommunalen Altenplanung auf, die die Vielfalt der Lebenslagen im Alter berücksichtigt und die relevanten Akteure vor Ort beteiligt. Fallbeispiele aus Kommunen geben Anregungen, wie Seniorenberatung, Begegnungsangebote und Engagementförderung entwickelt werden können. Die Handreichung gibt Seniorenvertretungen Fragen an die Hand, mit denen sie auf Politik und Verwaltung zugehen und den Ausbau der Altenarbeit unterstützen können.

Die Handreichung stellt auch die rechtlichen Grundlagen der Altenarbeit in Kommunen dar. Eine zentrale Rolle kommt § 71 SGB XII zu. Die Vorschrift verpflichtet Land­kreise und kreisfreie Städte, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten.

Das Themenheft „Altenarbeit in Kommunen – Eine Handreichung zur Umsetzung von § 71 SGB XII“ kann kostenfrei bestellt oder als pdf heruntergeladen werden unter www.bagso.de/publikationen. Telefonische Bestellung unter 0228 / 24 99 93 0.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vom 28.11.2023

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