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„Wie wir in Zukunft altern“

Im Justizministerium in Mainz hat Justizminister Philipp Fernis heute den Abschlussbericht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Titel „Wie wir in Zukunft altern – Ethische und verfassungsrechtliche Dimensionen biomedizinischer Innovationen in der Alternsforschung“ vorgestellt.

 

Vor etwas mehr als zwei Jahren hatte die Kommission unter dem Vorsitz von Minister Herbert Mertin (†) und unter Beteiligung von insgesamt 30 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (aus Ethik, Theologie, Medizin, Natur- und Rechtswissenschaften) sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, den Gewerkschaften und den zuständigen Landesministerien die Arbeit aufgenommen, um drängende Fragen der Alternsforschung aus ethischer, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive zu beleuchten. Den Vorsitz der Kommission hatte Justizminister Philipp Fernis mit seinem Amtsantritt im April 2025 übernommen.

Der heute vorgelegte Bericht zeigt auf, welche Entwicklungen die Alternsforschung prägen und wie sich Forschung, Politik und Gesellschaft auf die absehbaren Veränderungen einstellen können. Primäres Ziel der Alternsforschung ist es dabei nicht, die Grenze der Sterblichkeit in ein noch höheres Alter zu verschieben. Es gilt vielmehr, ein möglichst langes, gesundes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, also die sogenannte Gesundheitsspanne zu verlängern. Rheinland-Pfalz verfügt über eine besondere Ausgangslage: In und um Mainz haben sich international sichtbare Forschungseinrichtungen und Forschungsverbünde etabliert, die Grundlagenforschung, klinische Praxis und wirtschaftliche Translation eng verzahnen.

Zur Vorlage des inzwischen elften Berichts der Bioethik-Kommission des Landes erklärt Minister Fernis: „Seit ihrer Gründung hat die Kommission immer wieder wichtige Impulse im Bereich bioethischer Fragen gesetzt. Der vorliegende Bericht widmet sich mit der Alternsforschung einem Thema, dessen Bedeutung angesichts der langfristigen demografischen Entwicklung in unserem Land kaum überschätzt werden kann. Mir sind dabei zwei Aspekte besonders wichtig: die Verteidigung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit einerseits und der Schutz der individuellen Freiheit jeder und jedes Einzelnen andererseits. Wir müssen der Wissenschaft und Forschung einen größtmöglichen Raum zur Gewinnung neuer Erkenntnisse geben. Gleichzeitig muss jeder Mensch die Freiheit behalten, selbst zu entscheiden, welche Schlüsse er aus diesen Erkenntnissen für seine eigene private Lebensführung zieht.“

Im Ergebnis gelangt die Kommission zu einem Katalog von elf Empfehlungen, zu denen im Bericht jeweils näher ausgeführt wird:

1. Gesundheitsspanne und Selbstbestimmung in der Präventivmedizin

Präventive Maßnahmen zur Erweiterung der Gesundheitspanne fallen in die Zuständigkeit der individuellen Entscheidung der Bürgerin bzw. des Bürgers in Angelegenheiten ihrer bzw. seiner Gesundheit.

2. Sozialpolitische Konsequenzen

Angesichts der Folgewirkungen, die aus einer Verlängerbarkeit der Lebensspanne für die Lebensgestaltung der Menschen resultieren, ist es erforderlich, zum „healthy aging“ flächendeckend ein Angebot der psychosozialen Beratung aufzubauen.

3. Wahrung der Verteilungsgerechtigkeit

In der Debatte um die Verlängerung des Lebens ist der Gefahr zu begegnen, dass im Zuge einer ressourcenbedingten Priorisierung medizinischer Leistungen das Kriterium des Lebensalters in unzulässiger Weise zur Rationierungsgrundlage wird. Vielmehr muss eine gerechte Allokation medizinischer Ressourcen stets auf individueller Bedürftigkeit, dem zu erwartenden Nutzen und der Dringlichkeit medizinischer Interventionen basieren.

4. Suizid und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Grundsätzlich sind das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und der Lebensschutz in Einklang zu bringen. Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, die noch offenen verfassungsrechtlichen Fragen der unterschiedlichen Formen von Sterbehilfe zu klären und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

5. Nationaler Ausbau der Alternsforschung mit Fokus auf Verlängerung der Gesundheitsspanne

Die Alternsforschung in der Bundesrepublik Deutschland ist auszubauen. Ihr Ziel ist es nicht, die Lebenszeit auszudehnen, sondern Menschen in einer potenziell verlängerten Lebensspanne ein möglichst hohes Maß an physischer und psychischer Gesundheit zu ermöglichen („healthy aging“).

6. Datenschutz und Forschungsförderung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die datenschutzkonforme Gewinnung und Nutzung von Gesundheits- und Forschungsdaten sollten breiter genutzt und die auf Einwilligung basierenden Modelle der Datenverarbeitung gestärkt werden, um mehr Rechtssicherheit für Forschungseinrichtungen zu schaffen.

7. Einsatz KI-basierter Systeme in der Alternsforschung 

KI-basierte Systeme sind dann einzusetzen, wenn ihre Entscheidungsgrundlagen plausibel dargelegt und menschliche Aufsicht in diagnostischen und therapeutischen Prozessen sichergestellt sind. 

8. Gewandeltes Krankheitsverständnis

Medizinische Forschungseinrichtungen müssen verstärkt Forschungseinrichtungen und Verfahren ausbauen, die sich mit den Präventionen von Krankheiten befassen. 

9. Alternsforschung und Kräftebündelung als Landesaufgabe 

Alternsforschung ist auch Landesaufgabe. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz sollte die bereits vorhandenen Stärken in der Alternsforschung weiter bündeln und gezielt ausbauen.

10. Bürgerinformation stärken

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz sollte freiwillige, niedrigschwellige Angebote unterstützen, die individuelles Handeln für mehr Gesundheitsspanne erleichtern.

11. Förderung zugehender und gemeindebasierter Unterstützungsstrukturen

Zugehende gemeindebasierte Angebote zur Prävention und Milderung von Vereinsamung als Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge sollten über die bereits bestehenden Strukturen hinaus gefördert und modellhaft weiterentwickelt werden. 

Insgesamt verbindet der Bericht naturwissenschaftliche Erkenntnisse mit gesellschaftlicher Verantwortung und formuliert Leitplanken, wie eine innovationsfreundliche, zugleich freiheitssichernde und gerechtigkeitsorientierte Alternspolitik ausgestaltet werden kann.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz (JM) vom 27.01.2026

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