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Urlaub trotz Pflegebedarf: Gute Planung macht Reisen möglich

Das gilt auch für viele Menschen nach einem Schlaganfall, wenn Mobilität, Pflege und medizinische Versorgung im Alltag eine größere Rolle spielen.

Einmal dem Alltag entfliehen und die Seele baumeln lassen – für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen klingt das nach purem Luxus. Ein gemeinsamer Urlaub scheint oft unmöglich. Die Gründe dafür sind vielfältig: Erschöpfung durch den Alltag, hoher Planungsaufwand oder eingeschränkte Mobilität.

André Scholz ist Pflegeberater und Gründer des Vereins Reisemaulwurf e. V. Mit seinem Verein unterstützt er Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ehrenamtlich bei der Planung von Reisen und gibt Tipps für ihren barrierefreien Urlaub. „Viele empfinden die Urlaubsplanung als zusätzliche Belastung“, erklärt er. Hinzu kommen finanzielle Bedenken, denn spezialisierte Angebote sind häufig teurer. Laut dem Experten lassen sich viele dieser Hindernisse mit sorgfältiger Vorbereitung überwinden.

Hilfsmittel und Mobilität frühzeitig klären

Wer auf einen Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen ist, sollte diese frühzeitig organisieren. Viele Fluggesellschaften stellen Bordrollstühle bereit, die vorher angemeldet werden müssen. In vielen Urlaubsregionen kann man Hilfsmittel bei lokalen Anbietern mieten. Für medizinische Geräte gilt: Transportbestimmungen prüfen und Ersatzteile einpacken. Pflegebetten und weitere Hilfsmittel sollten rechtzeitig beim Hotel oder Pflegedienst angefragt werden.

Pflege am Urlaubsort organisieren

Doch welche Möglichkeiten gibt es, Pflege und Betreuung im Urlaub zu finanzieren? „Die Pflegekasse bietet beispielsweise verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Pflege auch während Urlaubszeiten sicherzustellen“, erklärt Scholz. Dazu zählen unter anderem Leistungen für die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, sollte frühzeitig mit der Pflegekasse geklärt werden.

Barrierefreiheit verlässlich prüfen

Weltweit gibt es immer mehr Unterkünfte, Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen, die barrierefrei sind. Dennoch ist eine gründliche Reiseplanung notwendig, betont Scholz. Denn nicht alle Angaben im Internet sind zuverlässig. Für Deutschland verlässlich sei die Datenbank „Reisen für Alle“: „Wenn Unterkünfte dieses Siegel tragen, kann man Angaben und Maße einfach nachvollziehen“, so Scholz. Auch „Leichter Reisen“ liefere gute Informationen. Einige Bundesländer veröffentlichen ergänzende Broschüren, oft aber ohne Berücksichtigung pflegerischer Aspekte. Bei Fernreisen empfiehlt der Experte, sich frühzeitig bei Reiseanbietern für barrierefreie Reisen zu informieren und konkrete Anforderungen möglichst schriftlich bestätigen zu lassen.


Praktische Tipps für die Planung

• Prüfen Sie die Barrierefreiheit von Bahnhöfen, Flughäfen, Hotels und Ausflugszielen.
• Nutzen Sie Apps wie Wheelmap für rollstuhlgerechte Orte.
• Fragen Sie nach Hilfsmitteln und Pflegeangeboten vor Ort.
• Planen Sie Zeitpuffer für Transfers, Ruhepausen und medizinische Bedürfnisse ein.
• Prüfen Sie die Erreichbarkeit von Notdiensten und Apotheken am Urlaubsort.
• Dokumentieren Sie wichtige medizinische Informationen und Medikamente schriftlich.

Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegekasse

  • Entlastungsbudget (ab Pflegegrad 2): Auch im Urlaub nutzbar, wenn ein Pflegedienst oder Dienstleister die Verhinderungspflege übernimmt.
  • Kurzzeitpflege: Aufenthalt am Urlaubsort in zugelassenen Einrichtungen möglich.
  • Entlastungsbetrag: für stundenweise Betreuung oder unterstützende Angebote vor Ort.
  • Pflegehilfsmittel: gegebenenfalls Kostenübernahme im Urlaub möglich.

 

Quellen:

  • Fachliche Abstimmung zum Artikel „Urlaub trotz Pflegebedarf“ mit André Scholz, Pflegeberater und Gründer von Reisemaulwurf e. V.
  • Bundesministerium für Gesundheit, 2025/2026, Informationen zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Reisen für Alle, 2026, Bundesweite Kennzeichnung für barrierefreie Angebote

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe vom 12.06.2026.

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